|
Die Angerland-Data Gesellschaft für Baudatentechnik mbH ist bemüht, ihre Webseite
www.angerland-data.de im Einklang mit dem
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der
EN 301 549 und den
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA
barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Stand der Konformität
Diese Webseite ist teilweise konform mit den WCAG 2.1 Level AA.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unseres Webangebots zu verbessern.
Umgesetzte Maßnahmen
Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten:
- Sprungnavigation („Zum Inhalt springen“) auf allen Hauptseiten
- Ausreichende Farbkontraste für Text und interaktive Elemente (WCAG AA)
- Sichtbare Fokus-Indikatoren für die Tastaturbedienung
- Beschriftete Formularfelder mit sichtbaren Labels
- ARIA-Landmarks zur Kennzeichnung von Seitenbereichen (Navigation, Suche, Hauptinhalt)
- Alternativtexte für Bilder
- Korrekte Sprachauszeichnung (
lang="de")
- Unterstützung der Einstellung „Reduzierte Bewegung“
- Lesbare Schriftgrößen und angemessene Schriftstärken
- Autocomplete-Attribute für persönliche Formularfelder
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Bereiche noch Einschränkungen aufweisen:
- Die Seitenstruktur basiert auf einem tabellenbasierten Layout. Wir verwenden ARIA-Rollen, um die Zugänglichkeit zu verbessern, planen jedoch eine schrittweise Umstellung auf semantisches HTML.
- Ältere Unterseiten (z. B. Archiv-Seiten) werden schrittweise aktualisiert.
- Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. reCAPTCHA) unterliegen nicht vollständig unserer Kontrolle.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Webseite auffallen oder sollten Sie Informationen in einem
barrierefreien Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Angerland-Data GmbH
Am Gierath 28, 40885 Ratingen
Telefon: 02102 / 9197-0
E-Mail: info@angerland-data.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie
sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Informationen zu den zuständigen
Marktüberwachungsbehörden finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden.
Diese Erklärung wurde am 16. Februar 2026 erstellt.
|